Muss mein Chef wissen, dass ich einen Nebenjob in der Schweiz habe?

Von Dezember 10, 2024 Uncategorized

Muss mein Chef wissen, dass ich einen Nebenjob in der Schweiz habe?

Die Frage, ob man seinen Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren muss, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Schweizer Arbeitsrecht, die Bedingungen im Arbeitsvertrag und die Art der zusätzlichen Arbeit. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die du beachten solltest:


1. Rechtliche Grundlagen im Schweizer Arbeitsrecht

Grundsätzlich steht es Arbeitnehmern in der Schweiz frei, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt Nebenbeschäftigungen, solange sie bestimmte Bedingungen nicht verletzen. Dazu gehören:

  • Keine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit:
    Deine Nebentätigkeit darf deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen. Wenn du beispielsweise durch die zusätzliche Arbeit übermüdet bist und dadurch deine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kannst, kann dies ein Problem sein.
  • Keine Konkurrenz zum Arbeitgeber:
    Es ist in der Regel nicht erlaubt, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, die in direktem Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber steht. Zum Beispiel kannst du als Mitarbeiter eines Restaurants nicht gleichzeitig ein eigenes Restaurant eröffnen, das Kunden abwirbt.
  • Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes:
    Gemäß dem Arbeitsgesetz (Arbeitsgesetz, ArG) dürfen die gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass deine Haupt- und Nebentätigkeit zusammen nicht gegen die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bis 50 Stunden (je nach Branche) verstoßen dürfen.

2. Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Ob du deinen Chef über deine Nebentätigkeit informieren musst, hängt von den Regelungen in deinem Arbeitsvertrag ab:

  • Wenn der Arbeitsvertrag eine Mitteilungspflicht vorsieht:
    Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, die vorschreibt, dass du deinen Arbeitgeber über jede Nebentätigkeit informieren musst. In solchen Fällen bist du verpflichtet, deinen Chef darüber zu informieren, auch wenn die Nebentätigkeit keinen Einfluss auf deine Hauptarbeit hat.
  • Wenn keine Mitteilungspflicht besteht:
    Falls in deinem Vertrag nichts zu Nebenjobs steht und deine Nebentätigkeit weder die Hauptarbeit noch die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt, bist du in der Regel nicht verpflichtet, dies zu melden.
  • Konkurrenzklauseln:
    Einige Arbeitsverträge enthalten eine sogenannte Konkurrenzklausel, die es dir verbietet, in einer ähnlichen Branche oder für ein konkurrierendes Unternehmen zu arbeiten.

3. Vertrauen und Transparenz

Auch wenn es rechtlich nicht immer notwendig ist, den Arbeitgeber zu informieren, kann es sinnvoll sein, dies aus Gründen des Vertrauensverhältnisses zu tun – vor allem, wenn die Nebentätigkeit zeitlich umfangreicher ist oder wenn dein Arbeitgeber möglicherweise davon erfährt.


4. Konsequenzen bei Verstößen

Wenn du deinen Chef nicht informierst, obwohl eine Mitteilungspflicht besteht, oder wenn deine Nebentätigkeit gegen das Gesetz oder deinen Arbeitsvertrag verstößt, können Konsequenzen drohen:

  • Verwarnung oder Abmahnung
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Schadenersatzforderungen: Wenn deinem Arbeitgeber durch deine Nebentätigkeit ein Schaden entsteht (z. B. durch Wettbewerbsverstöße), kann er rechtliche Schritte einleiten.

5. Fazit und Empfehlungen

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag sorgfältig, um zu sehen, ob es Bestimmungen zur Nebentätigkeit gibt.
  • Stelle sicher, dass deine zusätzliche Arbeit nicht deine Haupttätigkeit oder die Interessen deines Arbeitgebers beeinträchtigt.
  • Wenn du unsicher bist, ob du deinen Chef informieren solltest, ist es besser, offen und transparent zu sein. Das kann Missverständnisse und mögliche Konflikte vermeiden.
  • Falls du eine rechtliche Beratung benötigst, kannst du dich an eine Fachstelle für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft wenden.

Eine Nebenbeschäftigung kann eine großartige Möglichkeit sein, zusätzliches Einkommen zu erzielen – aber sie sollte immer im Einklang mit den rechtlichen und vertraglichen Anforderungen stehen.

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