9 Dinge, die Sie bei einem Nebenerwerb in der Schweiz beachten müssen:
Das sind sehr wichtige Punkte für alle, die in der Schweiz nebenberuflich tätig sein möchten! Hier eine strukturierte Übersicht der 9 Aspekte, die beachtet werden sollten:
9 Dinge, die Sie bei einem Nebenerwerb in der Schweiz beachten müssen:
- Informationspflicht:
Sie müssen Ihren Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung informieren, insbesondere wenn es arbeitsvertraglich vorgeschrieben ist. Transparenz verhindert spätere Konflikte. - Keine Leistungseinbusse:
Ihre Leistung in der Haupttätigkeit darf nicht unter dem Nebenerwerb leiden. Arbeitgeber können den Nebenerwerb untersagen, wenn Ihre Hauptarbeit negativ beeinflusst wird. - Maximale Arbeitszeit:
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:- 45 Stunden: Für Büroangestellte, technische Mitarbeiter, Verkäufer in Großbetrieben und Industrieangestellte.
- 50 Stunden: Für andere Berufsgruppen.
Die Gesamtarbeitszeit aus Haupt- und Nebenbeschäftigung darf diese Grenze nicht überschreiten.
- AHV-Beiträge:
Ab einem jährlichen Nebenerwerbseinkommen von 2.300 CHF müssen Sie AHV-Beiträge zahlen. Dies ist wichtig für Ihre Altersvorsorge und gesetzlich vorgeschrieben. - Ferienregelung:
Ferien sind für die Erholung gedacht. Sie dürfen diese Zeit nicht für Ihre Nebenbeschäftigung nutzen, da dies zur Streichung oder Verweigerung von Urlaub führen kann. - Ruhepausen einhalten:
Nach schweizerischem Arbeitsrecht stehen Ihnen mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen zu. Bei einem 8- bis 17-Uhr-Hauptjob wären nur maximal 4 Stunden Nebentätigkeit erlaubt. - Tendenzbetriebe:
Arbeiten in sogenannten „Tendenzbetrieben“ (z. B. politische Organisationen, Medienhäuser mit spezieller Ausrichtung) können spezielle Einschränkungen unterliegen. Informieren Sie sich im Voraus über mögliche Beschränkungen. - Konkurrenzverbot:
Ihre Nebentätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu Ihrem Hauptarbeitgeber stehen. Gleichartige Leistungen oder Beratungen von Wettbewerbern sind strikt untersagt. - Tägliche Maximalarbeitszeit:
Die kombinierte tägliche Arbeitszeit aus Haupt- und Nebenjob darf 14 Stunden nicht überschreiten. Dazu zählen auch Pausen und Überstunden.
Fazit:
Ein Nebenerwerb in der Schweiz bietet viele Chancen, erfordert aber auch eine sorgfältige Planung und rechtliche Einhaltung. Informieren Sie sich gründlich, halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und klären Sie potenzielle Konflikte frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. So können Sie sicher und erfolgreich nebenberuflich tätig sein.